Kontakt & FAQ2026-02-18T10:10:11+01:00

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Garagenpark Lamstedt
Öffnungszeiten

Zugang: 24/7

Adresse

Auf dem Kampen 2
21769 Lamstedt

Kontaktdaten

E-Mail: info@garagen-lamstedt.de
Telefon: 04773-2039949

Öffnungszeiten

Kundenservice (Erreichbarkeit)
Mo-Fr. von 8 bis 15 Uhr

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Mietgaragen

Welche Kosten fallen zum Mietbeginn an?2026-01-30T13:17:37+01:00

Neben der ersten Monatsmiete müssen vor Mietbeginn folgende Beträge geleistet werden:

  • Kaution: Eine einmalige Kaution, deren Höhe von der Garagengröße abhängt (Typ A1: 150 €, Typ A2: 200 €, Typ B1: 250 €, Typ B2: 300€, Typ C1: 350 € und Typ C: 400 €).
  • Einrichtungsgebühr: Eine einmalige Vertrags- und Einrichtungsgebühr in Höhe von 63,03 € zzgl. USt. (75,00 € brutto) .
  • Die Zahlungen sind bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig.
Was ist auf dem Gelände und in den Garagen untersagt?2025-12-11T11:34:27+01:00

Um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, gibt es klare Verhaltensregeln:

  • Kein Wohnraum: Das Übernachten oder Wohnen in den Garagen ist streng verboten.
  • Keine Werkstattarbeiten: Reparaturen an Fahrzeugen, Ölwechsel oder das Waschen von Fahrzeugen auf dem Gelände sind nicht gestattet.
  • Sicherheit: Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind untersagt.
Gibt es einen Stromanschluss in der Garage?2026-01-30T13:18:35+01:00

Standardmäßig sind die Nebenkosten im Mietpreis enthalten, jedoch kein Strom.

  • Optional: Sie können einen 230V Stromanschluss hinzubuchen.
  • Kosten: Hierfür fällt eine monatliche Pauschale von 6,72 € zzgl. USt. an.
  • Verbrauch: In der Pauschale sind bis zu 120 kWh pro Jahr (bzw. 10 kWh pro Monat) enthalten; ein Mehrverbrauch wird gesondert berechnet.
Wie sind die Mietdauer und die Kündigungsfristen?2026-01-30T13:18:58+01:00

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, beinhaltet jedoch eine Mindestmietdauer von 6 Monaten.

  • Eine Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich.
  • Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei Zahlungsverzug) bleibt davon unberührt.
Was darf in den Garagen gelagert werden?2026-01-30T13:19:20+01:00

Die Garagen dienen ausschließlich dem Abstellen und Lagern von Gegenständen.

  • Erlaubt sind: KFZ, Reifen/Autozubehör, Möbel, Haushaltsgegenstände (Geschirr, Kleidung), Fahrräder, Werkzeuge, Akten, Sportgeräte sowie Wohnwagen und Wohnmobile.
  • Nicht erlaubt sind: Lebensmittel/verderbliche Güter, brennbare/explosive Stoffe (außer dem Tankinhalt von Fahrzeugen), Chemikalien, Müll, Drogen, sowie feuchte oder schimmelgefährdete Gegenstände.
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